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AGB Moosbrugger Holz
Allgemeine Geschäftsbedingungen Moosbrugger  GmbH & Co KG
HRB:FN 16702 m , 8911 Admont, Paradiesstr. 97, im Folgenden kurz Moosbrugger Holz:


1. Anwendungsbereich
Für die Rechtsbeziehungen zwischen Moosbrugger Holz und dessen Vertragspartnern gelten ausschließlich die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen, im weiteren kurz AGB genannt, die auch bei eventueller
Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen im übrigen verbindlich bleiben. Die AGB sind grundsätzlich für Rechtsgeschäfte zwischen Unternehmern konzipiert. Sollten sie auch Rechtsgeschäften mit Verbrauchern im Sinne des
KSchG zugrundegelegt werden, gelten sie nur insoweit, als sie nicht den Bestimmungen dieses Gesetzes widersprechen. Vom Käufer bzw. Kunden vorgelegte Bedingungen, die mit den allgemeinen Geschäftsbedingungen
von Moosbrugger Holz im Widerspruch stehen, sind für Moosbrugger Holz auch dann nicht verbindlich, wenn ihnen nicht ausdrücklich widersprochen wurde. Die AGB von Moosbrugger Holz gelten auch für zukünftige
Geschäfte, ohne dass es in jedem Einzelfalle einer diesbezüglichen ausdrücklichen Vereinbarung bedarf. Für den Fall, dass Anbote oder Auftragsbestätigungen mittels Fax oder e-mail erfolgen und keine schriftliche Anbotsannahme
durch den Vertragspartner von Moosbrugger Holz erfolgt, gelten die AGB verbindlich als vereinbart, wenn nicht binnen drei Tagen schriftlichdagegen demonstriert wird.

2. Bestellung
Die Angebote von Moosbrugger Holz sind unverbindlich, freibleibend und erfolgen unter dem Vorbehalt von Druckfehlern und sonstigen Irrtümern, sofern sich nicht aus dem Angebot selbst etwas anderes ergibt. Verträge
mit Moosbrugger Holz kommen erst mit schriftlicher Auftragbestätigung durchMoosbrugger Holz zustande. Die Übernahme und Ausführung von Aufträgen erfolgt, sofern nicht etwas anderes bestimmt ist, nur nach Maßgabe
unserer schriftlichen Auftragsbestätigung. Bestätigte Aufträge können nur mit der schriftlichen Zustimmung von Moosbrugger Holz storniert werden. Moosbrugger Holz ist jedoch berechtigt, im Einzelfall eine mündliche oder
konkludente Vertragsannahme gelten zu lassen. Werden Angebote an Moosbrugger Holz gerichtet, so ist der Anbietende daran zehn Tage ab Zugang des Angebots gebunden.

3. Preise
Sämtliche für die Moosbrugger Holz zu erbringenden Leistungen und von Moosbrugger Holz genannten oder mit Moosbrugger Holz vereinbarten Preise entsprechen der jeweils aktuellen Kalkulationssituation und verstehen
sich grundsätzlich inklusive aller im Zeitpunkt der Bekanntgabe durch Moosbrugger Holz oder des Vertragsabschlusses existierenden Steuern, Gebühren und Abgaben, wie zum Beispiel Road-Pricing, usw., jedoch exklusive
der gesetzlichen Umsatzsteuer. Davon abweichend sind die an Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes von Moosbrugger Holz genannten bzw. angebotenen Preise Bruttopreise, enthalten also neben allen
sonstigen Abgaben und Zuschlägen auch die gesetzliche Umsatzsteuer. Moosbrugger Holz ist berechtigt, die vereinbarten Preise bei von ihr nicht beeinflussbaren Änderungen der ihrer Kalkulation zugrunde liegenden Kostengrundlagen,
vor allem bei Änderung von Gebühren, Steuern und Abgaben, wie zB Road-Pricing, usw., im Umfange dieser Änderungen anzuheben.

4. Lieferung
Soweit im Auftrag oder in der Auftragsbestätigung nichts anderes vereinbart ist, gilt als Ort der Lieferung unsere Betriebsstätte, 8911 Admont, Paradiesstr. 97.Moosbrugger Holz hat Ware zu liefern, die in Menge, Qualität und
Art sowie hinsichtlich Verpackung oder Behältnis den Anforderungen des Vertrages entspricht. Eine Ware entspricht, wenn sie sich für die Zwecke eignet, für die die Ware der gleichen Art gewöhnlich gebraucht wird, wenn sie
die Eigenschaften einer Ware besitzt, die Moosbrugger Holz dem Käufer als Probe oder Muster vorgelegt hat oder die der Käufer einmal unbeanstandet übernommen hat. Liefertermine werden von Moosbrugger Holz mit der
gebotenen Sorgfalt festgelegt und genannt. Die Lieferfrist beginnt mit vollständiger Klärung von sämtlichen technischen und kaufmännischen Einzelheiten, die mit dem Auftrag zusammenhängen. Wird der vorgesehene auch
im Sinne der nachfolgenden Bestimmungen verlängerte Liefertermin überschritten, so steht dem Besteller und Käufer erst dann ein Rücktrittsrecht vom Vertrag zu, wenn eine Nachfrist von einem Monat vergangen ist. Die Lieferfrist
verlängert sich - auch innerhalb eines Lieferverzuges - beim Eintritt unvorhergesehener Hindernisse, die wir trotz der nach den Umständen des Falles zumutbaren Sorgfalt nicht abwenden konnten. Lieferverzögerungen
aufgrund von höherer Gewalt oder von Ereignissen, die die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen - hiezu gehören auch eintretende Materialbeschaffungsschwierigkeiten,Betriebsstörungen, Personalmangel,
Mangel an Transportmöglichkeiten bzw.Transportbehinderungen etc. Verkehrsstörungen und alle Verfügungen der öffentlichen Hand - sowie alle ähnlichen Umstände hat Moosbrugger Holz auch bei verbindlich vereinbarten
Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Ansprüche auf Schadenersatz aus einer Überschreitung der Lieferzeit sind ausgeschlossen, es sei denn, dass Moosbrugger Holz grobes Verschulden zu vertreten hätte. Entstehen
durch den Transport Beschädigungen oder Verlust der Ware, so sind Entschädigungsansprüche jedenfalls dadurch zu sichern, dass der Transporteur rechtzeitig und vorschriftsmäßig verständigt und zur Schadensfeststellung beigezogen wird. Bis zur Schadensfeststellung darf die Ware weder verkauft, noch verändert werden. Für Transportschäden trifft Moosbrugger Holz keine wie immer geartete Haftung. Der Käufer ist verpflichtet, die gelieferte
Ware sofort nach Erhalt zu untersuchen und allfällige Mängel unverzüglich Moosbrugger Holz schriftlich bekanntzugeben. Der Käufer verliert das Recht, sich auf eine Vertragswidrigkeit der Ware zu berufen, wenn er sie nicht
unverzüglich nach dem Zeitpunkt rügt, in dem er sie festgestellt hat oder hätte feststellen müssen und in der Rüge die Art der Vertragswidrigkeit genau bezeichnet. Gilt eine gelieferte Ware als genehmigt, übernehmen wir keine
Gewährleistung für Mängel und Schäden. die auf im Betrieb des Käufers gelegene Gründe oder auch durch den Verwendungszweck bedingte Einflüsse zurückgehen. Ausgeschlossen ist die Gewährleistung für Mängel, die
nicht nachweislich auf fehlerhafte Beschaffenheit oder Verarbeitung vor Übergabe der Ware beruhen. Ferner sind Ansprüche wegen Mängel ausgeschlossen, die auf Ursachen beruhen, die nach Gefahrenübergang eingetreten
sind, insbesondere solche wegen höherer Gewalt, Feuchte-, Frost-, Transport- und Lagerschäden, sowie eine weitergehende Gewährleistung oder Haftung als die in diesen AGB niedergelegte, wird von Moosbrugger Holz nicht
übernommen. Moosbrugger Holz haftet nicht für Schäden, die im Zusammenhang mit der Lieferung, der Benützung und dem Gebrauch, der Weiterverarbeitung der von uns gekauften Waren entstehen. Gemäß § 9 Produkthaftpflichtgesetz
wird Personen gegenüber, die nicht Verbraucher sind, die Haftung für Sachschäden aufgrund eines fehlerhaften Produktes ausgeschlossen. Der Ersatz von allfällig entgangenem Gewinn ist stets ausgeschlossen.

5. Zahlung
Soweit keine gegenteilige schriftliche Vereinbarung getroffen wurde, sind sämtliche Rechnungen von Moosbrugger Holz binnen 14 Tagen nach Erhalt netto zur Zahlung fällig . Wir behalten uns jedoch vor, im Einzelfall Lieferungen
nur gegen Barzahlung oder gegen Sicherstellung des Kaufpreises vorzunehmen. Moosbrugger Holz ist nach eigenem Ermessen zu Teilrechnungslegung berechtigt. Skontoabzüge seitens des Vertragspartners sind nur
aufgrund ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung mit Moosbrugger Holz zulässig. Für den Fall, dass der Vertragspartner bei vereinbarter Teilzahlung innerhalb der vereinbarten Frist, für die ein Skontoabzug geltend gemacht
werden kann, nicht erbringt, verliert dieser seinen Skontoabzugsanspruch nicht nur hinsichtlich der verspäteten Teilzahlung, sondern auch hinsichtlich aller bereits geleisteten und noch später zu leistenden Teilzahlungen. Die
dem Vertragspartner ausdrücklich gewährten Rabatte stehen unterder aufschiebenden Bedingung der fristgerechten und vollständigen Zahlung. Die Entgegennahme eines Wechsels, eines Schecks oder einer Zahlungsanweisung
durch Moosbrugger Holz geschieht stets nur zahlungshalber, nicht aber an Zahlung statt. Alle Spesen und Mehrkosten gehen zu Lasten des Käufers. Unsere Forderung gilt stets erst mit dem Zeitpunkt der Einlösung des
Zahlungsmittels bzw. der Gutschrift des Forderungsbetrages auf einem von Moosbrugger Holz namhaft gemachten Bankkonto als getilgt. Die Annahme von Wechsel oder Scheck gilt niemals als Zahlungsaufschub. Dies alles
gilt auch dann, wenn Wechsel eskomptiert oder Schecksummen von der Bank vorläufig gutgeschrieben wurden. Zahlungen sind erst dann bewirkt, wenn die Forderung samt Anhang und Nebenspesen, insbesondere Zinsen,
Eskomptspesen, Wechsel- Stempel- und Einziehungskosten abgedeckt ist. Eingehende Zahlungen werden grundsätzlich auf die jeweils älteste offene Schuld und hierbei zuerst auf Nebenspesen, dann auf Zinsen und erst dann
auf Kapital angerechnet. Bei Überschreitung des vereinbarten Zahlungszieles tritt Zahlungsverzug ein, ohne dass es einer vorausgehenden Mahnung bedarf. Bei Zahlungsverzug des Vertragspartners, aus welchem Grunde
immer, ist Moosbrugger Holz berechtigt, 12% Verzugszinsen pro Jahr ab Fälligkeit zu verrechnen. Der Vertragspartner ist zudem verpflichtet, Moosbrugger Holz alle im Zusammenhang mit der Einbringlichmachung offener
Rechnungsbeträge entstandenen Kosten (wie insbesondere Mahn-, Inkasso-, Erhebungs-, Auskunfts-, und Rechtsanwaltskosten) zu ersetzen. Sofern das Mahnwesen Von Moosbrugger Holz betrieben wird, verpflichtet sich
der Vertragspartner pro erfolgter Mahnung einen Betrag in der Höhe von € 5,00 zu leisten. Eine Aufrechnung durch den Vertragspartner mit Ansprüchen gegen Moosbrugger Holz, welcher Art immer, ist ausgeschlossen, es sei
denn, diese Gegenansprüche sind rechtskräftig gerichtlich festgestellt oder wurden von Moosbrugger Holz ausdrücklich schriftlich anerkannt. Bestehen begründete Zweifel an der Zahlungsfähigkeit oder an der Kreditwürdigkeit
des Vertragspartner, ist Moosbrugger Holz nach eigenem Gutdünken dazu berechtigt, den Kaufpreis für alle getätigten Lieferungen sofort fällig zu stellen und unverzügliche Zahlung zu verlangen, Lieferungen und Leistungen
bis zur Erbringung der vereinbarten Gegenleistung zurückzubehalten, von dem noch nicht erfüllten Teil des Vertrages zurückzutreten oder – auch abweichend von den individuell vereinbarten Zahlungsbedingungen – Vorauskasse,
Barzahlung, Nachnahme oder eine andere geeignete teilweise oder vollständige Sicherheitsleistung zu verlangen. Weigert sich der Vertragspartner dem Verlangen nach Sicherheitsleistung zu entsprechen, steht es
Moosbrugger Holz ebenfalls frei, ohne weitere Voraussetzungen unverzüglich vom Vertrag zurückzutreten. Der Vertragspartner hat im Falle des Vertragsrücktrittes seitens Moosbrugger Holz keine wie immer gearteten Ersatzansprüche
und ist überdies verpflichtet, Moosbrugger Holz die tatsächlich entstandenen Aufwendungen zur Gänze zu ersetzen.

6. Eigentumsvorbehalt
Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen (das ist bei Scheck oder Wechsel deren Einlösung) Eigentum von Moosbrugger Holz, unabhängig davon, wo die Ware gelagert oder weiterverarbeitet
wurde. Im Falle des Zahlung verzuges ist Moosbrugger Holz berechtigt, die Ware zurückzufordern, wobei mit Rückforderung der Ware der Rücktritt vom Vertrag verbunden ist und nicht gesondert erklärt werden muss. Der Käufer
ist berechtigt, die erworbene Ware weiterzuveräußern. Er hat jedoch unseren Eigentumsvorbehalt an der Ware ersichtlich zu machen und an den Erwerber zu übertragen. Der Käufer ist bei sonstiger Schadenersatzpflicht
verpflichtet, Moosbrugger Holz alle notwendigen Informationen über den Weiterverkauf oder die Verarbeitung der Ware zu erteilen. Durch Ver- oder Bearbeitung der Ware erwirbt der Käufer kein Eigentum an den ganz oder teilweise
hergestellten Sachen. Die Ver- oder Bearbeitung erfolgt ausschließlich für Moosbrugger Holz, und zwar unentgeltlich. Sollte dennoch der Eigentumsvorbehalt durch irgendwelche tatsächlichen oder rechtlichen Umstände
erlöschen, so herrscht zwischen Moosbrugger Holz und dem Käufer schon jetzt Einverständnis darüber, dass das Eigentum an den neuen Sachen mit dem Zeitpunkt der Ver- oder Bearbeitung auf Moosbrugger Holz übergeht.
Moosbrugger Holz nimmt hiermit diese Übereignung an, und der Käufer übernimmt die unentgeltliche Verwahrung der entstandenen Sache. Sollte eine Rückführung der Ware von Moosbrugger Holz nicht gewünscht werden,
untunlich oder unmöglich sein, verpflichtet sich der Käufer, Moosbrugger Holz die aus der Weiterveräußerung entstehende Forderung gegen Dritte zur Einziehung abzutreten. Bei Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung
mit noch im Fremdeigentum stehenden Sachen erwirbt Moosbrugger Holz Miteigentum an den neuen Sachen im aliquoten Verhältnis. Dem Abnehmer ist es untersagt, den Liefergegenstand zu verpfänden oder zur Sicherung
zu übereignen. Bei Pfändungen sowie Beschlagnahme von Dritten hat der Vertragspartner Moosbrugger Holz unverzüglich zu informieren und sämtliche Kosten unserer Rechtsverfolgung zu übernehmen. Soweit aufgrund des
Eigentumsvorbehaltes Ware zurückgenommen wird, erfolgt die Verwertung auf Rechnung und Gefahr des Abnehmers gegen Erteilung einer entsprechenden Gutschrift.

7. Anzuwendendes Recht und Gerichtsstand
Auf sämtliche zwischen Moosbrugger Holz und dessen Vertragspartnern abgeschlossenen Rechtsgeschäfte ist ausschließlich österreichisches Recht anzuwenden. Als Gerichtsstand für sämtliche aus oder im Zusammenhang
mit dem Rechtsgeschäft resultierenden Streitigkeiten zwischen Moosbrugger Holz und dem Vertragspartner ist das jeweils sachlich in Betracht kommende Gericht in Liezen zuständig. Moosbrugger Holz behält sich jedoch
ausdrücklich vor, den Vertragspartner an jedem anderen Gerichtsstand, insbesondere am Sitz des Vertragspartners, zu klagen.

8. Verbrauchergeschäfte
Liegt ein Verbrauchergeschäft iSd § 1 Abs 1 KSchG vor und stehen zwingende Bestimmungen dieses Bundesgesetztes der Wirksamkeit einzelner Bestimmung dieser AGB entgegen, so gilt als vereinbart, dass an Stelle der
entsprechenden Bestimmungen der AGB die diesbezüglich zwingenden Normen des KSchG treten. Die übrigen Bestimmungen dieser AGB bleiben jedoch vollinhaltlich aufrecht.

9. Allgemeines
Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen sowie mündliche Vereinbarungen und Nebenabreden gelten nur nach schriftlicher Anerkennung und Bestätigung durch Moosbrugger Holz; dies gilt auch
für das Abgehen von der Schriftform. Den ABG des Vertragspartners wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Sollte eine Bestimmung dieser AGBganz oder teilweise unwirksam sein bzw. werden, werden die übrigen Bestimmungen
dieser AGB hievon nicht berührt. Im Fall der Unwirksamkeit einer Bestimmung dieser AGB wird diese durch eine wirksame Regelung ersetzt, die nach Inhalt und Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten
kommt.

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